Ich bin auch angehende lehrerin
und ich hab bei uns an der uni mal ne info-veranstaltung zum referendariat besucht. ich weiß auch nicht, ob folgende regelung nur auf landesebene oder auch auf bundesebene bestand hat, aber hier bei uns in sachsen-anhalt ist es so, dass wenn du schwanger bist oder sogar schon ein kind hast, dass du sofort anspruch auf einen referedariatsplatz hast. egal, ob du ihn antreten kannst oder eben erst ein jahr später, also nach dem elternjahr. der platz geht dir nicht verloren und wird freigehalten. wenn du dein kind bekommst, während du den platz schon angetreten hast, dann setzt du ganz normal aus. die zeit, die bis dahin vergangen ist, wird dir auf jeden fall mit angerechnet. ich versuche übrigens jetzt auch ein kind zu bekommen, wird zwar ein bisschen knapp, weil ich im juni fertig werde und im august das referendariat antreten möchte, aber für eine schwangerschaft an sich ist es bis dahin ja noch nicht zu spät ;-) und ich denke, jetzt vorm referendariat ist es die beste zeit, ein kind zu bekommen :AMOUR:
ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen, ansonsten einfach mal beim landesverwaltungsamt nachfragen.
lg, katha