Also...
... Du hast, wenn Du noch in Elternzeit bist einen Rechtsanspruch darauf in Teilzeit zu arbeiten, ohne dass es Auswirkungen auf Deine bisherige Arbeitszeit hat, die Du ja ab dem Ende der Elternzeit wieder bekommen könntest (falls Du nicht sowieso dauerhaft in Teilzeit arbeiten willst).
Des weiteren wird Dir die Elternzeit für Deine späteren Rentenansprüche angerechnet. Es wäre also Quatsch sie einfach abzubrechen... :NON:
Zurückzahlen musst Du das Elterngeld übrigens nicht. Die Einkommensverhältnisse werden nur für den Bezugszeitraum betrachtet, nicht das was danach kommt.
Viele Grüße!
sunny