Hi, meine Freundin war jetzt etwas über ein Jahr zu Hause und will jetzt ihre Ausbildung weiterführen. Sie arbeitet in der Gastronomie und war vor der Schwangerschaft immer im Schichtdienst.
Jetzt hat ihr Chef allerdings gesagt, dass er auf das Kind keine Rücksicht nehmen will und sie wieder voll im Schichtplan arbeiten muss. Ein weiteres Problem - abgesehen von unserer Tochter - ist, dass wir eine halbe Busstunde von ihrem Arbeitsplatz entfernt wohnen und der letzte Bus um 0:00 Uhr abfährt. Bis dahin hat das Restaurant aber leider auch geöffnet und danach muss sie auch noch alles aufräumen, was meisstens mindestens eine Stunde dauert.
Das Unterbringen von Jana wäre Tagsüber eigentlich kein Problem, da wir einen Platz in der KiTa meiner Hochschule haben. Da ich zur gleichen Zeit mein Praxissemester beginne habe ich selbst auch nur begrenzt Zeit. Ausserdem sind wir nicht verheiratet und meine Freundin hat das alleinige Sorgerecht, weshalb man sie vielleicht sogar vor dem Gesetz als Alleinerziehend betrachten könnte?
Ich habe mal im Internet geforstet, leider aber nur das MuSchG gefunden, das immer nur von Schwangeren oder Stillenden Müttern redet. Beides trifft nicht mehr auf uns zu, deshalb weiß ich auch nicht, auf welches Gesetz ich mich dann beziehen soll.
Es kann doch nicht sein, dass es für junge Mütter in der Ausblidung keine gesetzliche Regelung über die Arbeitszeit gibt. Oder ist sie dann doch voll einsetzbar, ohne das der Arbeitgeber Rücksicht nehmen muss?
Jedenfalls besteht keine Hoffnung auf einen Kompromiss, dass sie z.B. nur die Früh- und Tagschicht arbeiten muss, da Ihr Chef da auch nicht mit sich reden lässt.
Könnt ihr mir vielleicht einen Fingerzeig geben, an wen man sich in so einem Fall wenden kann? Oder gibt es vielleicht sogar ein Gesetz, dass genau das regelt? Natürlich besteht die Möglichkeit einen Anwalt zu konsultieren, aber das ist dann natürlich auch direkt wieder kostenpflichtig.
Danke schonmal im Vorraus für eventuelle Hilfe!