Hallo liebe Mitglieder,
hoffe, dass das hier jemand liest oder sich jemand auskennt.
Mein Vermieter will bei mir eine Begehung machen, darf er ja, aber er hat erst keinen Grund genannt und habe das zwecks Zeitgründen abgelehnt (meinerseits). Ich habe dann einen Anwalt in meiner Umgebung befragt, der meinte, einmal im Jahr dürfe der Vermieter die Wohnung begehen mit Angabe eines Grundes.
Da mein Vermieter mir keinen Grund genannt hatte, wie gesagt, wie oben genannt. Jetzt bekam ich einen Brief vom Anwalt meines Vermieters, ich hätte gegen den Mietvertrag verstoßen, einen von den fixen Terminen, die mir der Vermieter gesagt hatte, müsse ich wahrnehmen, und wenn ich keine Zeit habe, dann soll ich einer anderen Person den Schlüssel zu meiner Wohnung geben. Beim Rechtsanwalt hat der Vermieter dann auch den Grund genannt: Ich hätte diverse Kleintiere und es besteht der die große Besorgnis auf einen Mietschaden oder so ähnlich. Dann habe ich dem Rechtsanwalt vom Verm. einen Termin genannt; in dem Brief stand auch eine ganz kurze Frist, innerhalb von zwei Tagen soll ich den Termin nennen, sonst geht das vor Gericht. Ich habe aber dabei angegeben, dass ich cie Anwaltskosten vom Verm. nicht übernehme, weil der Verm. mir gegenüber diesen besagten Grund nicht genannt habe. Jetzt bekomme ich eine Rechnung von der Post über 230 EUR, diese Rechnung soll ich innerhalb einer Woche oder so zahlen.
Wer kann mir helfen. Muss ich jetzt etwa die se Rechnung zahlen, obwohl sich der Vermieter auch nicht gerade kooperativ verhalten hat mir gegenüber??
Ich danke im Voraus für eure Meinung.
Grüße
Juliane