Hallo zusammen,
ich habe da eine wichtige Frage mit der ich mich beschäftige und was mit Kopfzerbrechen bereitet. Ich bin seit Anfang Januar in einer Therapieeinrichtung.Die Therapie geht bis Ende Dezember und ist Stationär. Ich bekomme nur das Kindergeld weil ich meine Schulausbildung wegen einer Krankheit abgebrochen habe. Das sind 154 die auf das Konto meines Vaters gehen. Davon bekomme ich 80 in die Einrichtung überwiesen als Taschengeld für einen Monat. Die restlichen 74 gehen auf mein Konto und sollten gespart werden. Nun das Problem welches ich habe. Ich werde anfang August 23 und falle somit aus der Familienversicherung raus bei der Schwäbisch Gmünder Ersatzkasse, welche mir die Therapie bewiligt hat und die Kosten für das ganze Jahr genehmigt hat. Jetzt ist ein Brief gekommen das ich mit ab meinem Geburtstag selber versichern muss. Das heisst ich muss von meinem Kindergeld 115 für die Versicherung bezahlen und habe dann nicht mehr ausreichend Taschengeld, welches alle bekommen die hier sind.Jetzt möchte mein Vater mich allein versichern und den Rest drauf zahlen.
Ich habe durch Fragen erfahren das ich das den Sozialhilfe mindestsatz beantragen kann. Das heisst mir werden 80 Taschengeld im Monat gezahlt und die Versicherung. So wie ich gehört habe bekomme ich dann mein Kindergeld nicht mehr weil es verrechnet wird.Stimmt das? Kann man das nicht irgendwie doch weiter bekommen? Früher durften Arbeitslose doch auch 160 zu ihrem Betrag den sie bekommen dazu verdienen? Ist das bei dem Sozialhilfe Satz anders? Ich habe probiert der Suchmaschiene genauer darüber zu informieren wo ich aber leider nicht mehr durchgestiegen bin.
1. Kann ich trotz der Sozialhilfe die ich dann evetuell beantrage mein Kindergeld weiter bekommen?
2. Muss ich dann wirklich mit 80 im Monat auskommen? Dann kann man sich ja nichtmal eine Hose oder so was kaufen. :-(
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!!!!
Gruß