tito_12122842 Hallo zusammen ich (19) hab vor nicht all zu langer zeit bei einer Diskothek in der Nähe in meinen rauszustand mich an Lager bedient darauf hin habe ich mich zwei Tage darauf schriftlich entschuldigt und eine Entschädigung von 200€ Beigelegt darauf hin hat der Eigentümer mich kontaktiert und gemeint er würde die Anzeige zurück ziehen leider ist dies nicht passiert und ich musste bei der Polizei eine Aussage machen als beschuldigter dort habe ich auch das so geäußert und die Polizei meinte sie gibt es weiter an die Staatsanwaltschaft ... was denkt ihr wie entscheidet die Staatsanwaltschaft ?
peggy_12350091 tito_12122842Nabend, was genau soll die staatsanwaltschaft den sagen was du nicht schon weißt? Es ist und bleibt eine Straftat die du begangen hast und dem werden sie nachgehen. Wie da ein Richter urteilen würde kann man dir so nicht sagen, dass kommt auf vieles an. Bist du bereits auffällig geworden... wie hoch war der Pegel bei der Straftat... ist der Schaden völlig beglichen worden usw.
nekane_12367629 tito_12122842Die Polizei ist nur dazu da, um deine Aussage aufzunehmen. Das geht so oder so an den Staatsanwalt, da der entscheiden muss, ob das Verfahren eingestellt wird oder nicht. Aber du hast gute Karten, dass es nicht zum Verfahren kommt.
tito_12122842 Naja ich Hab noch nie was gestohlen ... und Damals war es ein Kasten Bier, ich dachte mir halt 200 € ist da angemessen und an dem Abend hatte ich 1,6 Promille
peggy_12350091 tito_12122842Naja noch nie etwas gestohlen soll heißen? Noch nie straffällig geworden oder nur nie gestohlen? Denke mal dir wird da nicht viel passieren. Vielleicht einige Sozialstunden oder so... vielleicht ne Therapie... aber mehr auch nicht. Mach dir da mal keinen Kopf. Vorausgesetzt natürlich du bist eben vorher nicht in Erscheinung getreten und es kommen nicht noch weitere Überraschungen hinzu.
suse_12166961 Woher weisst du die genaue Promillezahl ? Deine Absicht 'wieder gut zu machen' und die Entschuldigung werden dir positiv ausgelegt.
peggy_12350091 tito_12122842Nen bissi Stress ist relativ... Kann von erhobenen Zeigefinger bis SEK alles bedeuten. Aber der Richter wird es schon zuordnen können und du sicher auch. Mach dir mal keinen Kopf.