Als Nicht-Experte würde ich sagen: Ab zum Anwalt damit.
Als Ehefrau wärst du aber wohl Alleinerbin deines Mannes gewesen (sofern er keine Kinder hat), oder? Insofern würde ich jetzt fast denken, dass du die Hälfte des Hauses besitzen würdest und der Freund als Kreditnehmer weiter zahlen muss. Ich glaube kaum, dass man eine Bürgschaft vererben kann.
Aber das ist eine zu komplizierte Angelegenheit für einen Laien. Daher solltest du dich - bevor du irgendwas unterschreibst oder annimmst oder ausschlägst - anwaltlich beraten lassen.
Warum hast du das nicht schon längst gemacht?