@kolibri141
2008 hatte der Mieter Probleme mit feuchten Wänden in einem Zimmer, aber KEINE Schimmelbildung !!
Darum hatte ich ihm den Luftentfeuchter zur Verfügung gestellt, damit die Feuchtigkeit gebannt werden konnte.
Weil der Luftentfeuchter Erfolg zeigte, zumindest bekam ich keine negative Rückmeldung von dem Mieter, hatten wir auch kein Gutachter beauftragt, sich das mal an zu schauen.
Die Schimmelprobleme kamen erst 2-3 Jahre später "dazu" und DANN hatte ich auch einen Gutachter dazu geholt, weil ich ja auch nur ein "Laie" bin in dem Gebiet.
Ich meine, würdet IHR das Gerät nicht zurück haben wollen, wenn es doch EUER Eigentum ist ???
Soll ich denn auch eine Begründung mit schreiben ??
(Außer dem Hausverkauf) ?? Oder kann ich einfach schreiben, daß ich das Gerät gerne zurück haben möchte, ohne Begründung ?!?
lg
pedi