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Jup, frag beim Jugendamt nach!
Falls die Scheidung erst vor kurzem war, könnte es sein, daß die Geburt noch in den Zeitraum fällt, wo der Ex-Mann als Vater angesehen wird? Dann muß man unter Umständen erst die Vaterschaft anfechten, sofern Dein Ex-Mann das nicht auch von selbst tut.
In jedem Fall ist es sicher machbar, daß der Nachname Deines Freundes genutzt wird. Bei deutschen Paaren ist es so, da kann man wählen, sobald der nicht verheiratete Vater die Vaterschaft anerkennt, ob das Kind seinen Namen bekommt (war bei mir so).
Ob Du auf den Philippinen als geschieden giltst oder nicht ist hier irrelevant.
Kannst Du nicht vom Konsulat etwas Vorläufiges bekommen? Oder hast Du sowas wie Führerschein oder so?