rszsi_12750407Wie schauts aus?
Gibts denn schon was neues?
Was hat der/die Standesbeamte/-beamtin gesagt?
Aber nun mal zu dem, was du geschrieben bzw. in Frage gestellt hast.
Soweit ich mich erinnere, können deine Kinder keinen Doppelnamen annehmen.
Bei der Eheschließung wird im Falle der Doppelnamenwahl ein Nachname als Ehename gewählt, den auch die zukünftigen Kinder - und auch bereits bestehende Kinder - erhalten bzw. annehmen können.
Will die Frau nun einen Doppelnamen, kann sie ihren Geburtsnamen an den Ehenamen anhängen oder vor den Ehenamen stellen, daraus ergibt sich ihr Familienname.
Beispiel:
- Ehename: Müller
- Familienname des Mannes: Müller
- Familienname der Frau: Müller-Schmidt
- Nachname der Kinder: Müller
Kinder aus einer vorherigen Beziehung/Ehe können ihren Namen behalten oder den neuen Namen (Ehename des Ehepaares) annehmen, andere Varianten sind meines Wissens aber nicht möglich.