venka_12363471Käufer sagt,es kam nichts an!
Hallo Ihr,
also die Sache sieht so aus.Der Verkäufer hat ja auch den versicherten versand angeboten.Wenn der KÄufer sich zwischen den Versandoptionen für den uneversicherten Versand entscheidet,so geht die VOLLE Haftung auf Ihn über.
Ja der verkäufer sagt er hätte es geschickt und Käufer sagt er hätte nichts bekommen.Es stimmt,dass der Veräufer unter Beweislast ist.Aber die Bewispflicht gilt nur solange,dass der Verkäufer auch in der Lage ist etwa szu beweisen.Das heisst,wenn man bei einem uneversicherten Versand nur einen Kassenzettel der Post bekommt (porto),dann gilt das laut BGB schon als rechtsgültiger Beweis.
Gesetz sagt,dass laut 447 der Gefahrenübergang auf den Käufer geht (bei privatem verkäufer).Das ist auch so.Denn wie auch oben andere gesagt haben muss ja der kufer normalerweise dne artikel abholen,aber hier bittet ja der käufer dne artikel zu versenden.
Die Post ist auch nicht mehr das was sie mal war.Immer und wieder entwenden mitarbeiter sachen bzw. pakete in die eigene tasche.so ist das leider und mn kann niemandem etwa snachweisen.Man kann deshalb nie wissen,was mit den versendungen passieren.manchmal geht der Umschlag auf und man kann dann den Inhalt nicht mehr Zuordnen oder bei der Verteilung geht etwa sschief.All das sind Sachen die unverschuldet passiert sein könnten.Oder Der Bote schmeisst das Paket einfach vor die haustür und passanten bedienen sich.es kann unednlich gründe geben.also.........
Ja ihr sagt immer oben der Verkäufer muss beweisen und so.was ist mit dem Kääufer.Jeder kann doch hierher kommen und sagen,er hätte nichts erhaltn und will noch sein geld zurück.versteh mich nicht falsch.aber es gibt solche füchse.Wenn der käufer sagt,er hat nichts bekommen,dann muss er es auch beweisen können.Es wird nie und immer zu einer Klage kommen,wenn der Käufer nichts gegen den Verkäufer in der Hand hat.Anzeige wird nichts bringen,denn das Verfahren würde ohne BEweise 100000 prozent eingestellt werden.Die Polizei interessiert nur ob ein bewusster betrug stattgefunden hat (also mit absicht).Und Zivilrechtlich (anwalt etc.) wird einem auch nichts nützen,wenn man gegen den Verkäufer keine Beweise hat.
Achja nur mal so,wenn man dann eine anzeige macht.dann muss man auch gegenbeweise in de rhand haben.man kann einfach nicht jeden beschuldigen.Denn wenn man eine Anzeige macht,dann wirft man auch einem eine Straftat vor.wenn der Verkäufer sagt,er hats abgeschickt und er kann es mit irgendetwas belegen,dann hat sich der Käufer ins eigene fleisch geschnitten.Denn das ist vortäuschung einer straftat und falscher verdächtigung und ebenso grenzt das an rufmord.der verkäufer kann dannn schadenersatz fordern.
man muss immer vorsichtig sein mit einer anzeige,dass kann schwewiegende folgen haben.
Hier ist es eine Aussgae zu Aussage.Bei solchen Fällen geht man nach dem Gesetz und das Gesetz gibt eindeutig dem PRIVATEM VERKÄUFER RECHT!Der Käufer hat halt die Arschkarte gezogen.
ich hoffe ich habe geholfen!