Zugewinngemeinschaft
Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, ist die Ehe eine Zugewinngemeinschaft. Alles, was die Partner in die Ehe mitgebracht haben, bekommen sie nach der Trennung wieder. Der Zugewinn, also das, was einem der beiden Partner während der Ehe zugeflossen ist (Einkommen, Ansprüche auf Rente/Pension etc.) wird zwischen den Partnern ausgeglichen.
Daneben gibt es als Standardformen noch die Gütergemeinschaft (auch die in die Ehe mitgebrachten Sachen werden geteilt) und die Gütertrennung (man wird behandelt wie zwei unverheiratete Personen).
Du kannst Deinem Mann ja ein zinsloses Darlehen gewähren. Im schriftlichen Darlehensvertrag steht dann, dass er von Dir x EUR für die Renovierung des Hauses erhält, und wann/wie er diese Summe zurückzahlen muss. Dann muss er Dir nicht einen Teil des Hauses überschreiben, und Du bekommst nach einer eventuellen Trennung das Geld zurück (sofern er nicht überschuldet ist). Man kann ja auch vereinbaren, dass sich die zurückzuzahlende Summe in dem Maße verringert, wie die Ehe andauert, so dass beispielsweise nach x Jahren das Darlehen "abgewohnt" ist (Du lebst ja mietfrei im Haus Deines Mannes).
Gleiches kannst Du mit dem Auto machen - Du kaufst es, Dein Mann zahlt Dir im Monat x EUR für die Mitnutzung.
Das sind aber alles nur Ideen eines Laien, eine wirklich verlässliche und tragfähige Lösung erstellt Dir Dein Anwalt für Familienrecht vor Ort. Der haftet dann auch, wenn er Mist baut.