Grund für Verzögerung?
Hallo, zuerst muss natürlich die versicherte Gefahr "Einbruchdiebstahl" erfüllt sein. Dann muss Dein Bekannter alle erforderlichen Mindestsicherungen (z.B. Haustür war abgeschlossen) zur Tatzeit eingehalten haben.
Als Nächstes muss Dein Bekannter der Versicherung eine Stehlgutliste einreichen, die er der Polizei wahrscheinlich bei der Anzeige ebenfalls schon gegeben hat. Für die entwendeten Dinge sollten Anschaffungsbelege oder nachweisbare Belege wie Fotos oder ähnliches vorhanden sein.
Ich bin aus der Versicherungsbranche, habe auch schon gehört, dass manche Versicherungen Leistungen herauszögern "sollen", bin aber davon überzeugt, dass wenn alle bedingungsgemäßen Kriterien erfüllt sind, eine Leistung
nicht verweigert werden kann.
Es ist z. B. so: wenn ein Fahrrad des Kunden gestohlen wird und er alle Kriterien erfüllt hat sowie die Fahrradklausel in seiner Hausratversicherung versichert ist, dann bezahlt ihm der Versicherer ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte zum Neuwert. Taucht nach einer Weile das alte gestohlene Fahrrad wieder auf, so ist dies Eigentum des Versicherers, denn er hat dem Kunden ja bereits ein neues Fahrrad bezahlt.
Auch hier hätte der Versicherer ja sagen können: "Warten wir doch ein halbes Jahr, ob Dein altes Fahrrad evtl. doch wieder auftaucht!" Das wäre ja ziemlich verbraucherunfreundlich!
Daher: Dein Bekannter soll die Versicherung kontaktieren, welche Informationen genau fehlen. Tathergang? Der Nachweis, dass tatsächlich ein Einbruch vorliegt? Wird Deinem Bekannten evtl. eine Mitschuld gegeben? Bestehen Zweifel an der Stehlgutliste? usw.
Viele Grüße
Leuti81