Hallo zusammen,
ich bin etwas ratlos und vielleicht hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und/oder kann mir Rat und Auskunft geben...
Ich habe nach der Geburt unserer Tochter insgesamt 8 Monate Elternzeit genommen. Diese aber nicht am Stück, sondern immer in 2- und 3-Monatsblöcken, mit je 2 Monaten Pause dazwischen damit ich als Freuberufler auch arbeiten gehen und Geld verdienen kann.
Denn es gilt bei Freien ja das Zuflussprinzip.
Wie Ihr vermutlich wisst, wird das EG ja nach Lebensmonaten des Kindes gezahlt. Und entscheidend ist laut den Infos demnach auch, wieviel man während dieser Lebensmonate dazu verdient, wenn man neben dem Elterngeld auch Teilzeit arbeitet.
Und genau da hängt es nun: ich sollte nun nach dem Ende der Elternzeit eine Gewinnermittlung für meine Elternzeit abgeben, damit das Amt eine Endabrechnung machen kann seltsamerweise war da aber plötzlich nicht mehr von Lebensmonaten die Rede, sondern von Kalendermonaten!
Das erscheint mir absurd, denn wenn ein Kind in der Monatsmitte geboren wurde, umfasst ein Kalendermonat ja auch Zeiträume, in denen man gar kein Elterngeld bezogen hat die also gar nicht relevant sind.
Ich habe dann einfach ein Gewinnermittlung für exakt die 8 Lebensmomate erstellt. Prompt kam ein Brief, ich solle eine für die Kalendermonate abgeben, ohne weitere Begründung.
Allerdings wurde nun auf einmal eine für das gesamte erste Jahr nach der Geburt verlangt! Also auch für Monate, die in keinster Weise vom Elterngeldbezug berührt werden.
Ich lebe in Frankfurt am Main. Kommt hier jemand auch dorther und kennt dieses absurden Forderungen?
Ich weiß, dass z.B. in Berlin nach einer Gewinnermittlungen für die exakten Lebensmonate gefragt wird... was ja korrekt ist.
Ich frage mich, warum in Hessen andere Regeln gelten sollen.
Bevor ich beim Amt Beschwerde einlege, wollte ich aber erstmal hören, ob es dazu Erfahrungen gibt.
Danke und Grüße