Hallo ihr lieben,
ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen oder zumindest eure Erfahrung wiederspiegeln.
Ich bin in der 25,SSW und freue mich natürlich riesig :) ich bin gelernte Erzieherin und habe bis zum 31.07.2014 gearbeitet. Dann wurde ich arbeitslos. Ich habe ein Beschäftigungsverbot um im Kindergarten zu arbeiten. Daher beziehe ich aber trotzdem Arbeitslosengeld 1. Ich stehe ja trotzdem dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Soweit alles schön und gut.
Jetzt kommt der clou^^
Ich habe ET am 05.02.2015 und werde ab dem 25.12.2014 in Mutterschutz gehen. Ich sitze nun hier über dem Elterngeld antrag und überlege hin und her. Ich habe 6 monate vollen nettolohn bezogen und 6 monate ALG1 bzw. Mutterschaftsgeld.
Werden die letzten 6 monate ALG 1 nn angerechnet mit 0 oder mit dem Betrag der mit bewilligt wurde.
Die gute Frau bei der Schwangerschaftsberatung hat nämlich gesagt, dass würde nur bei ALG 2 mit 0 angerechnet.
noch dazu gibt es wohl eine klausel die besagt, dass ich aufgrund des Berufsverbotes die 6 monate ALG 1 nicht berechnet werden, sondern die davor.
So langsam könnt ihr euch also vorstellen, dass ich ein wenig verwirrt bin.
hatte von euch jemand schon so etwas ähnliches?
Ich wäre euch für de Antworten Dankbar :)