Halli liebe Mamis :), ich habe eine Frage die mir hoffentlich jemand beantworten kann :). Und zwar Folgendes: Ich bin bis zum 01.08.16 im Arbeitsvertrag, der ET ist 02.05.16. Nun möchte ich mein Kind zuhause haben und das Kleine ungern so früh in eine Krippe geben und demnach wollte ich 1 Jahr zuhause bleiben. Wie wird das Elterngeld dann berechnet? Wird es dann ab dem Zeitpunkt des Auslaufen des Vertrags gekürzt auf die 300 oder bleibt es bei den 65% durch das vorherige Gehalt obwohl ich dann nicht mehr in Arbeit bin?? LG und schönen Abend (Ssw 9+2)