Hallo zusammen,
ich recherchiere nun schon eine ganze Weile im Internet, finde aber leider keine eindeutige Antwort.
Wir möchten während der Elternzeit für ein Jahr in das Heimatland meines Mannes gehen. Unsere Wohnung in Deutschland möchten wir behalten und untervermieten.
Soviel ich weiß, hat man Anspruch auf Elterngeld nur, wenn man seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Es stellt sich mir nun die Frage, wie lange man maximal im Ausland sein darf, um seinen Wohnsitz, und somit den Anspruch auf Elterngeld, zu behalten.
Als "Antwort" habe ich von 3 bis zu 6 Monaten oder einem Jahr alles gelesen.
Wenn mir jemand weiterhelfen könnte, wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße,
Sandra