Also
soweit ich weiß geht das folgendermaßen:
- dein partner kann nur zwei monate beantragen, entweder direkt hintereinander oder zweimal jeweils einen monat (wobei der letzte monat meine ich der 14. lebensmonat des kindes sein kann)
- dein partner muss die elternzeit mind 7 wochen vor beginn beim arbeitgeber bekannt geben. wenn er den 1. lebensmonat zu hause bleiben will, dann solltet ihr den 20.06. eintragen, denn 2 wochen nach dem ET wird spätestens eingeleitet. wie gesagt, der ag muss mind 7 wochen vor der elternzeit bescheid wissen, sonst kann er ablehnen!!!
- ihr könnt elternzeit immer nur für lebensmonate beantragen. Heißt: kommt das Kind am 20.06. auf die welt, kann der papa vom 20.06. bis 19.07. (und dann irgendwann einen zweiten monat) zu hause bleiben.
zur sicherheit würde ich dir aber empfehlen dich jetzt schon bei der elterngeldstelle zu erkundigen. am besten, du nimmst auch deinen mann mit. ihr müsst ja dann auch die bescheinigungen vom ag über das einkommen mitbringen, damit das elterngeld berechnet werden kann.
ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen helfen.
LG und alles Gute