... also ich habe schon einiges gelesen und möchte mich einfach nur vergewissern, ob ich es einigermaßen verstanden habe.
Hier nun meine Frage:
Unser Kind hat am 18.06.08 das Licht der Welt erblickt. Nun war unsere Idee, dass die Mutter 2 Jahre Elternzeit nimmt und der Vater 2 Monate Elternzeit.
Die Mutter nimmt die Elternzeit im Lebensmonat 1 bis 24.
Die Mutter ist Beamtin, ihr wurden während der Mutterschutzfrist nach der Geburt des Kindes die Bezüge weiterbezahlt, d. h. diese 2 Lebensmonate werden beim Bezug von Elterngeld mit angerechnet, d. h. die Mutter bekommt nach der Mutterschutzfrist noch 10 Monate Elterngeld.
Der Vater ist Angestellter und nimmt 2 Monate Elternzeit (Partnermonate) und zwar den 2. Lebensmonat des Kindes (18.07.08 bis 17.08.08) und den 11. Lebensmonat es Kindes (18.04.09 bis 17.05.09)
Für diese beiden Monate beantragt er Elterngeld. Den 1. Lebensmonat des Kindes 18.06.08 bis 17.07.08 wird Urlaub genommen, da die 7-wöchige Frist zur Beantragung der Elternzeit beim AG für den 1. Lebensmonat des Kindes nicht mehr eingehalten werden konnte.
So, das war die Idee und ich wollte wissen, ob diese so korrekt ausgewählt wurde bzw. so passt.
Besten Dank für Eure Antworten.
Gruß
markybee
PS: Freunde behaupten, dass es nicht möglich ist im 2. LM des Kindes für den Vater Elterngeld zu beantragen, da dies noch in der Mutterschutzfrist der Mutter liegt. Stimmt nicht, oder ?