Das elterngeld
kann man sich für 1 oder 2 jahre bzw. 10 oder 20 monate auszahlen lassen, wenn man vorher arbeiten war.
wenn du nach 1 jahr wieder arbeiten gehst, wird dir nix auf das elterngeld angerechnet.
zahlst du allerdings steuern, muss du eine steuererklärung machen und das elterngeld angeben, denn es unterliegt dem progressionsvorbehalt und es werden quasi steuern vom elterngeld abgezogen.
das gleiche gilt für deinen ehemann, falls du verheiratet bist und ihr zusammen veranlagt werdet. dann zahlt ihr steuern auf das elterngeld.....ich hoffe, das war nicht zu kompliziert?!
wegen der elternzeit: du kannst bis zu 3 jahre elternzeit pro kind nehmen und in der zeit verringert arbeiten.muss nur alles dein AG mitmachen...wenn du allerdings sagst, ich komme nach 18 monaten wieder voll, dann kannst du das nicht rückgängig machen ohne probleme...
LG