Hallo zusammen,
ich versuche mein Anliegen ganz kurz zu fassen.
Erstmal nur reine Eckdaten,alles andere würde jetzt zu lang werden!!
Person A bittet Person B mehrmals (über Monate) für sie Geld am EC-Automaten abzuholen!Immer in Begleitung von Person C (Zeuge) wurde das Geld samt Kontoauszug an Person A übergeben!Mehrere Monate später wird Person B beschuldigt Geld nicht abgegeben zu haben.Eine Auflistung vom Anwalt folgt wo zusammengewürfelte Abhebungen aufgelistet sind.Unter anderem eine höhere Summe,welche am Schalter und nicht am EC Automaten abgeholt wurde!Person B hatte nie eine Vollmacht,hätte also nie am Schalter Geld bekommen.Anwalt von Person B teilt es im Schreiben mit.Anwalt von Person A behauptet aber das zwar die Unterschrift von von Person A stammt...diese aber nur im Auftrag von Person B gehandelt hätte! :NON:
Alles was Person A behauptet ist von vorne bis hinten erstunken und erlogen! Dies hat einen Hintergrund ..aber wie gesagt hätte das jetzt hier den Rahmen gesprengt.
Jetzt muß Person B beweisen das sie das Geld immer abgegeben hat.Aber was ist mit der Barabhebung??Das muß sie doch nicht beweisen...da kann ja jeder kommen und behaupten das sie zwar unterschrieben hat aber nur im Auftrag eines anderen!
Gruß Laura