Wichtig
standen die von dir genannten Kündigungsgründe (aus gesundheitlichen und/oder berufliche Gründe) denn auch in dem unterschriebenen Vertrag oder wurden sie dir lediglich "mündlich" zugesagt?
Das ist wichtig, wenn du vorhast gegen das Gerichtsurteil in Berufung zu gehen.
Falls dies jedoch keine Klausel im Vertrag war, hast Du schlechte Karten dagegen vorzugehen, ausser Du kannst jemanden als Zeugen benennen, der dabei war, als dir diese Kündigungsmöglichkeiten mündlich zugesagt worden sind.
Besteht so eine Klausel nicht im Vertrag, stellt sich für das Gericht so dar, dass Du einen Vertrag unterschrieben und die Leistung annehmen kannst (ob du das auch tust, ist egal, dir wird die Möglichkeit dazu gewährt) und Du umgekehrt die Zahlungsbereitschaft verweigerst, somit "ungerechtfertigt" eine Leistung (wenn auch wegen deiner Situation rein theoretisch) in Anspruch nimmst.
Wenn der Studiobetreiber vor Gericht gegangen ist, warst Du dann nicht bei den Verhandlungsterminen bzw. hast Du dein ärztliches Attest dort eingereicht ( vielleicht `ne blöde Frage, doch Du hast nichts dazu geschrieben)
gruss