Auslegware als Vertragsbestandteil
Hallö.
Handelt es sich um einen festen Vertragsbestandteil der Auslegware im Mietvertrag, so hat der Vermieter zu seinen Lasten den Teppich zu beschaffen und zu verlegen (ohne Eigenleistung des Mieters).
Wurde der Teppich nicht mitvermietet und nur zum Gebrauch überlassen oder vom Vormieter übernommen, so ist er nicht Vertragsbestandteil.
Weiterhin kann die Lebensdauer eines Teppichs auch stark von der Nutzung abhängen, d.h. kann der Vermieter dem Mieter nachweisen, dass der Teppich über den normalen Mietgebrauch beansprucht wurde, so kann der Mieter schadenersatzpflichtig gemacht werden.
Vorsicht ist auch bei der mietereigenen Entfernung der Auslegware geboten, nicht selten ist der alte Belag verklebt und nicht ohne Weiteres und selten ohne Rückstände zu lösen, dabei kann auch der Untergrund Schaden nehmen.
Vorschlag: Vertrag prüfen und ggf. den Standpunkt vertreten, dass die Auslegware komplett mieterseitig zu erneuern ist, sollte es scheitern kann immer noch einvernehmlich ein Kompromiss eingegangen werden.
Mfg
Bjö.
Ps. sollte ein Scanner vorhanden sein, biete ich an, den Vertrag zu lesen und eine rechtsunverbindliche Stellungnahme abzugeben.