Kein früher Feierabend
Hallo ilaydamiray,
Du kannst kein früheren Feierabend verlangen. Der Arbeitgeber kann von Dir verlangen täglich 8,5 Stunden oder 90 Stunden in der Doppelwoche zu arbeiten.
Ich arbeite seit meiner Schwangerschaft nun mehr Stunden, leider. War deswegen schon beim Anwalt. Natürlich ist mein AG im Recht.
Du kannst Dich aber ausruhen, wann immer Du es für richtig hälst. Ab 5. Monat kannst Du dann pro volle Stunde extra 10 Min sitzen. Das heißt Du hast dann je Stunde nur 50 Min. zu arbeiten. Aber wer nutzt das voll aus???
Viele Grüße
dieines27