Grob gesagt kommt es auf den Fall von Sexuellem Missbrauch an.
Es könnte hier drunter fallen:
- zehn Jahre bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr
oder
- fünf Jahre in den übrigen Fällen
Das dürften im wesentlichen für den Fall die angaben sein die ihr sucht. Es empfiehlt sich aber immer erst mal selber drauf zu schauen. Manchmal wird das rausnehmen der Straftaten von den Behörten nämlich vergessen.
Im BZR steht es jedoch länger drin, da müsstet ihr mit 10-15 Jahren rechnen.
Auch das erweiterte Führungszeugnis und das Behörtliche Führungszeugnis ist noch mal ne andere Geschichte. Da tauchen solche Veruteilungen nämlich auch nach ablauf der Frist vom normalen Führungszeugnis auf.