Mahnverfahren
Zunächst mal musst Du wissen, ob Deine Schuldnerin überhaupt in der Lage ist, die Schulden zu bezahlen. Denn das Eintreiben kostet Geld, und wenn sowieso kein pfändbares Einkommen oder Vermögen existiert, lohnt sich das möglicherweise nicht.
Dann musst Du einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, der wird ihr vom Gericht zugestellt und sie kann zwei Wochen Einspruch einlegen. Wenn sie das nicht macht, musst Du Ihr einen Vollstreckungsbescheid schicken lassen, auch gegen den kann sie wieder Einspruch einlegen. Wenn sie auch das nicht macht, hast Du einen vollstreckbaren Titel, kannst also 30 Jahre lang den Gerichtsvollzieher schicken, um Dein Geld einzutreiben. Wenn in all der Zeit nichts zu holen ist, zahlst Du die Kosten für das Verfahren selbst. Wenn etwas zu holen ist, zahlt sie die Verfahrenskosten. Zusätzlich zu der eigentlichen Schuld und allen Zinsen - da werden aus 500 EUR ganz schnell 1000 EUR.
Wenn sie Einspruch gegen einen Bescheid einlegt, musst Du sie vor Gericht auf Zahlung verklagen. Und wenn sie in die Privatinsolvenz geht, ist auch Dein vollstreckbarer Titel nicht mehr das Papier wert, auf dem er steht.
Es gibt aber eine elegante Möglichkeit: Eine Anzeige wegen Betruges. Wenn man nämlich davon ausgeht, dass Deine Bekannte nie die Absicht hatte, ihre Schulden zu bezahlen, ist das Betrug, und dann ermittelt der Staatsanwalt. Außerdem wird sie so etwas nicht mehr so leicht los, weshalb säumige Schuldner in der Regel dann doch lieber zahlen.
Aber das sind Verfahrenstricks, über die Dich ein Anwalt aufklärt. Ohne den geht es vermutlich nicht, aber mach den Schritt erst, wenn Du sicher bist, dass bei Deiner Bekannten die 1000 EUR dann auch wirklich einzutreiben sind, sonst bist Du am Ende die Dumme.