Richtig
Mein Vorredner hat vermutlich recht, zumindest schließe ich darauf.
Für Einkünfte aus Kapital gilt die Abgeltungssteuer (25%, plus Kirchensteuer, plus SOLI)
Allerdings kannst bei geringerem Einkommen ( 0 EURO) davon abweichen und es wird der tatsächliche Steuersatz angewandt --> Günstigerprüfung.
Zudem hat er einen Freibetrag von 801 EURO. Davon sind noch Bankgebühren abzuziehen.
Gegen den Bescheid wür dich Widerspruch einlegen, der geht auch, wenn er in der Erklärung etwas falsch angegeben, angekreuzt hat (Günstigerprüfung vergessen, wobei das üblicherweise auch vom FA geprüft wird)