Hier die Beantwortung
1. wenn er den Parkplatz gemietet hat, er also zur Mietsache gehört ja, dann darf er auch mit einem Bully da Parken. Falls nicht, schriftlich auffordern das zu unterlassen sonst Abschleppung auf seine Kosten
2. nein! Der Mieter hat sich überhaupt nicht an der Außenfassade zu vergreifen! Hier würde ich sogar Anzeige wegen Sachbeschädigung in Erwägung ziehen, eine Firma beauftragen die Löcher fachgerecht zu verschließen und die Rechnung dem Mieter zukommen lassen, notfalls per Mahnbescheid wenn er nicht zahlen will. Das geht ja mal gar nicht! Leute gibts....
3. das Waschbecken darf er montieren, muss aber bei Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherstellen, d.h. Altes WB wieder dran.
4. hast du die Nebenkosten angemahnt? Warum 2 Jahre? Hier solltest du zunächst prüfen ob formal alles richtig war. Wenn ja und du hast bisher nix getan glaub ich fast du kannst nur noch die letzte zurückfordern....
By the Way:wir sind dem Haus und Grundverein beigetreten. Hat knapp 80 Euro gekostet aber die haben gute Anwälte und können dich wahrscheinlich richtiger beraten als ein Leihe wie ich..
Alles Gute!