Hallo Ihr!
Habe wieder einmal Probleme mit meiner Vermieterin (..die mal in meiner wohnung rumgeschnüffelt hat ;-) )
Nachdem der Mann unter uns und die vermiterin selbst wasserflecken hatte, hieß es unsere badewanne sei undicht...
(das fing vor eineinhalb jahren an...)
es kamen ständig handarbeiter die nicht wirklich ahnung hatten was eigenlich kaputt sei... es wurde dann alles mögliche gemacht, z b. neue silikonfugen etc.
jetzt nach dem !!!4.!!! handwerker stellte sich raus das dieses ding an der badewanne (wo man den stöpsel reinstecken kann, beim überlauf, das mit der kette) locker ist, und das da das wasser in die wand läuft. anscheinend muss dieses metallnippelchen festangezogen sein! (da sind nicht mal gewinde dran und sieht aus wie Zierde)
jetzt muss halt bei ihr und bei dem mann die wasserflecken (die jetzt auch schimmeln) neu geweißelt werden. das und die rechnung vom handwerker will sie uns jetzt unterschieben.
obwohl bei uns im vertrag steht das wir nur schönheitsreperaturen und bagatellschäden bis 50 zahlen müssen.
außerdem steht im vertrag das wir meldepflicht haben wenn was kaputt ist, aber bei uns war ja "nix kaputt" nachdem die anderen die flecken bemerkt haben, haben sie ja handarbeiter geholt....
sie meinte das wäre "haftpflichtsache" - aber wir haben doch gar nichts kaputt gemacht, das ding war schon immer locker...
ist das zulässig das wir das zahlen müssen, oder will sie uns nur die kosten abwälzen??
wenn nicht, würden wir mit anwalt drohen...
was haltet ihr davon???
Liebe Grüße
Marion