Hallöchen, 😊
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Am 21. Januar 2015 ist mein erstes Kind zur Welt gekommen. Ab 17.12.2014 war ich somit im Mutterschutz und bin anschließend 2 Jahre in Elternzeit gegangen. Meine Elternzeit ist noch nicht ganz zu Ende und ab dem 24.11.2016 werde ich erneut in Mutterschutz gehen, weil im Januar 2017 (ET 05.1.) mein zweites Kind zur Welt kommt. Meine Elternzeit werde ich ich mit Beginn des Mutterschutzes abbrechen, um den Mutterschaftsgeldzuschuss vom AG zu bekommen. Habe bei meinem AG auch erneut 2 Jahre Elternzeit beantragt. Wie sieht es jetzt mit dem Elterngeld aus? Bekomme ich nun nur den Mindestsatz von 300€, weil ich ja die letzten zwei Jahre bereits in Elternzeit war oder wird wieder das Gehalt angerechnet, das ich vor meiner 1. Elternzeit im Jahr 2014 bekommen habe? Elterngeld habe ich damals für das Jahr 2015 bekommen. Für zweite Jahr dann nichts mehr.
Dank Euch ☺