Hallo :-)
Also ich möchte hier mal eines Klarstellen:
So wie dein Gynäkologe es gemacht hat ist es vollkommen richtig!!
Also, sobald du schwanger bist, schützt dich das MuSchuG (Mutterschutzgesetz). Dein Arbeitgeber muss sich daran halten und MUSS dir eine Tätigkeit geben, die du als schwangere auch machen darfst. Kann er das nicht, hat er auch die Möglichkeit dich von der Arbeit freizustellen, also ein s.g. Beschäftigungsverbot auszusprechen.
Er bekommt genauso das Geld von der Krankenkasse, als wenn er die Bescheinugung vom Arzt bekommt.
Wenn z.B. aufgrund einer Zervixinsuffizienz oder einer anderen Diagnose in der SS eine Gefahr für das Leben des ungeborenen Kindes oder der Mutter bestehet, dann spricht der Arzt das BV aus.
Wenn der AG sich nicht an das Mutterschutzgesetz hält und er auch nach der Mitteilung der SS nichts ändert, dann kann man als Angestellte das Gewerbeaufsichtsamt einschalten und die machen eine Begehung des Betriebes und kümmern sich dann um alles weitere.
Es hat nichts damit zu tun ob dein FA "gut" ist oder nicht, eigentlich darf er das BV nicht aussprechen und in deinem Fall hat der Gynäkologe vollkommen richtig gehandelt (denn dein Arzt kann ja keine Betriebliche Begehung machen)
Ich hoffe ich konnte dass hier so zum Ausdruck bringen wie ich wollte und das die Schwangeren, die das hier lesen, etwas besser aufgeklärt werden :-)
Ganz liebe Grüße und alles Gute für deinen weiteren Schwangerschaftsverlauf !!! :BIEN:
Akumika