Da...
...würde ich einfach mal mit dem Vermieter sprechen. Ich denke nicht,dass es da eine gesetzliche Regelung gibt. Versuche dich so mit ihm zu einigen.
Wenn der Krach der Nachbarn unzumutbar ist, und beim Einzug noch nicht vorhanden war, gäbe es sicherlich eine Möglichkeit fristlos zu kündigen.
Wenn ihr die Situation mit dem Krach schriftlich mehrmals angemahnt habt, und der Vermieter nichts unternommen hat, könnt ihr soweit ich weiß fristlos kündigen.
Eine andere Möglichkeit wäre: Fragt den Vermieter ob er die Frist erlässt, wenn ihr dafür direkt nach einem Nachmieter sucht.
So oder so,ihr müsst mit dem Vermieter sprechen.