"Gepfändet ist gepfändet"?
Interessante Rechtsauffassung, die der Herr Inso-Verwalter da vertritt.
Zu Unrecht in Pfändung genommene Beträge sind selbstverständlich zurückzugewähren.
Für die Pfändung fehlt es schlicht an einer Grundlage - "kraft Wassersuppe des Herrn InsoVerw" zählt da nämlich nicht.
Fraglich wäre hier allenfalls, ob direkt eine Rücküberweisung oder Barauszahlung zu erfolgen hat oder es möglich wäre, die Beträge mit künftigen Pfändungsbeträgen zu verrechnen.