Hallo Süße :FOU:
ich melde mich mal als Rechtsanwaltsfachangestellte zu Wort. Als Schwangere hast du einen besonderen Schutz. Die maximale tägliche Arbeitszeit von 8,5 Stunden darf zum Wohle dir und des Kindes nicht überschritten werden.
Des Weiteren darfst du nicht an Sonn- und Feiertagen arbeiten und auch nicht Nachts, d.h. von 20:00 - 06:00 Uhr.
Deine Pausenregelung für eine Arbeitszeit ab 6 Stunden bis 8,5 Stunden beträgt eine halbe Stunde Pflichtpause! Diese kann aber auf mehre Abschnitte verteilt werden, 15 Minuten Frühstückspause, 15 Minuten Mittagspause.
So hoffe dir geholfen und auch für die nächsten Schwangerschaftsmonate Infos gegeben habe.
LG Marie
P.s. zu deinem Fall. Bei einer Arbeitszeit von 8-18 Uhr ist nicht für dich zulässig bzw. erlaubt. Dann hättest du inklusive Pause einen Arbeitszeitraum von 9,5 Stunden. Bei der Schicht von 10:30 - 20:00 Uhr ist dies auch nicht gültig. Du arbeitest inkl. Pausenregelung von 30 Minuten hiermit 9 Stunden.
Bei dem Arbeiten am nächsten Tag um 7 Uhr kann ich dir allerdings nichts positives berichten. Die Pause zwischen zwei Arbeitstagen muss 11 Stunden betragen, dies ist hier eingehalten, leider egal wie lange du zur Arbeit hin und wieder Heim brauchst.