Generell gilt.......
selbst wenn ein Kunde nicht zahlt also in dem Fall, Du, ist die Leistung zu erbringen, auch wenn Du nicht gezahlt hast, müßten sie Dir diese Proben schicken, denn man kann weder eine NICHT ERBRACHTE LEISTUNG anmahnen noch einklagen.
Also damit die was zum Klagen haben mußt Du erst was erhalten haben.
Was wollen die denn einklagen?
Kunde hat Ware erhalten und zahlt nicht......?!?!?!?!
Dennoch sei die Frage erlaubt, wie leichtsinnig Du Deine Bankverbindung heraus gibst.
Firmenadresse kann von den E-Mails abweichen, wenn das Produkt Dir über einen Vertriebspartner "verkauft" wurde.
Ich glaube kaum, daß ein seriöses Inkassobüro so etwas vertritt.
Die haben doch nichts in der Hand oder hast Du was unterschrieben?
Antworte in die E-Mail und schreibe sie sollen Dir doch netterweise den von Dir unterzeichneten Vertrag bezüglichdes Services zusenden (gibt es nicht), und Du wirst die Sache Deinem Rechtsanwalt geben ( nur so).
Zumal diese Art von Telefonvetrieb-Kaltaquise- eigentlich rechtswiedrig ist.
Also nicht zahlen und nicht einschüchtern lassen.
Naja,so würde ich es machen, bin kein Anwalt...