emilis_12908637Also wenn ich nal nach dem gesetz goggle bekomme ich z.B. folgenden Link:
">https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html
das ist der gesamte Paragraph 7
nun sucht man nach Absatz 4:
...
(4) Leistungen nach diesem Buch erhält nicht, wer in einer stationären Einrichtung untergebracht ist, Rente wegen Alters oder Knappschaftsausgleichsleistung oder ähnliche Leistungen öffentlich-rechtlicher Art bezieht. Dem Aufenthalt in einer stationären Einrichtung ist der Aufenthalt in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung gleichgestellt. Abweichend von Satz 1 erhält Leistungen nach diesem Buch,
1.wer voraussichtlich für weniger als sechs Monate in einem Krankenhaus (§ 107 des Fünften Buches) untergebracht ist oder
2.wer in einer stationären Einrichtung nach Satz 1 untergebracht und unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist.
...
Satz 2 findet man dann recht einfach:
2.wer in einer stationären Einrichtung nach Satz 1 untergebracht und unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist.
Da ich kein Jurist bin, aber mal aus logischer Sicht den Paragraphen gelesen hab, sollte es so passen. Evtl. ist der Link auch alt. Aber die Vorgehensweise sollte passen.
Wenn man nicht versteht, was diese Briefe aussagen, darf man auch hingehen oder anrufen und um Hilfe beim Verstehen bitten.