Anwort
Liebe Isabell. Ich habe ein eigenes Versicherungsbüro als Ausschließlichkeitsvertreterin eines der grössten Deutschen Versicherungen. Mir ist bis dato nicht bekannt, dass die Versicherung einen Anspruch hat, die Beiträge auch nach einer solchen Zeit abzubuchen, zumindest gehe ich davon aus, dass es sich um eine kleine Versicherung handelt? Sicherlich sehe ich das auch so als Privatperson, dass man oftmals nicht die Kontoauszüge nachschaut. Ich kann nicht nachvollziehen, wie ein Versicherer so ungewissenhaft und ungenügend arbeiten kann, zumal der Vater deiner Freundin noch Glück im Unglück hatte, das kein Personenschaden entstanden ist, da er lt. BGB in unbeschränkter Höhe und ein Leben lang dafür haftbar zu machen ist. Hier hätte die Versicherung wahrscheinlich versucht, sich vom Schaden zu distanzieren, da es in der Tat so ist, dass Versicherungsschutz entfällt, wenn keine Zahleingänge verbucht werden, allerdings!!! muss lt. AGB (allgem. Versicherungsbedingungen) der Konzern den VN (Versicherungsnehmer) darauf hinweisen, dass zum Zeitpunkt xy kein Versicherungsschutz mehr besteht. Hier nicht geschehen. Nach meinem Verständnis bin ich mit deiner Meinung bei dir, dass es so sicherlich nicht geht. Bitte schaut im Vertrag nach, an welche Gerichtsbarkeit ihr euch wenden müsst. mfg Zeljka Krnjic