Weißt Du alles?
Hallo Happy,
so einfach funktioniert das mit dem Wegnehmen des Kindes nicht, wie Dir Deine Freundin erzählt hat.
Zunächst einmal mußt Du wissen, dass ein Anwalt - ob gut oder schlecht - immer nur gegen das Urteil oder was es in diesem Fall auch war angehen kann. Zaubern kann und darf er nicht, ansonsten hätte sie es mit einem Quacksalber zu tun!
Kinder werden ihren Eltern "weggenommen", wenn wenigstens der begründete Verdacht besteht, dass diese Maßnahme für das Kindewohl erforderlich ist. Also ganz ohne Anhaltspunkte kann es auch im Fall Deiner Freundin nicht gelaufen sein. Und ob an diesen Vorwürfen etwas dran ist, wird jetzt nochmals über das Vorgehen des Anwalts überprüft. Was stellst Du Dir denn vor, was einer sonst noch dagegen tun könnte?
Leider muss man viele Kinder vor ihren eigenen Eltern schützen. Da wäre es grob fahrlässig, wenn die Behörden immer erst zuwarten müssten, bis das Kind wirklich tot ist, bevor sie etwas zum Schutz des Kindes unternehmen könnten.
Wenn Deine Freundin sich nichts vorzuwerfen hat, dann wird sie das Kind auch wieder bekommen. Denn eine dauerhafte Wegnahme des Kindes von den Eltern würfelt kein Richter und auch keine Behörde aus. Nein, es gehen tiefgreifende Untersuchungen voraus, die vor allem die familienpsychologische Seite durchleuchten.
Glaub einfach nicht alles, was Deine Freundin Dir erzählt. Es geht hier nicht darum, Deiner Freundin etwas nachzuweisen. Es geht einzig und allein darum, das Kind zu schützen ... evtl. auch vor Deiner Freundin.
Es ist üblich, dass betroffene Eltern die Sache nicht so objektiv sehen, wie dies nötig wäre.
Wie gesagt, wenn das Kind bei Deiner Feundin am besten aufgehoben ist, dann wird sie es auch wieder zurück bekommen. Wenn nicht, dann ist es besser für das Kind, vor Deiner Freundin zu schützen.
Gott sei Dank ist dieser unser Staat mittlerweile so weit.
Sorry, Claudia