Hallo
kindergeld beantragt man bei der familienkasse (arbeitsamt).
Während des Grundwehrdienstes oder Zivildienstes Ihres Kindes erhalten Sie kein Kindergeld.
Mein Kind ist über 18 Jahre, erhalte ich noch Kindergeld?
Der Anspruch auf Kindergeld endet zunächst mit Ablauf des Monats in dem Ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Damit Sie weiterhin ohne Zahlungsunterbrechung Kindergeld erhalten, ist spätestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag Ihres Kindes der Nachweise, dass Ihr Kind eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt, vorzulegen:
* es befindet sich in Schul- oder Berufsausbildung
* es befindet sich in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes von höchstens vier Monaten
* es eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann
* es beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet ist
* es ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen, sozialen Jahres, ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen, ökologischen Jahres, einen Europäischen Freiwilligen Dienst für junge Menschen im Sinne des entsprechenden Beschlusses des Europäischen Parlaments und Rates oder einen anderen Dienst im Ausland im Sinne von 14 b des Zivildienstgesetzes leistet
* es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außer Stand ist, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist
und
wenn die Einkünfte und Bezüge, mit denen Ihr Kind seinen Unterhalt oder seine Berufsausbildung bestreiten könnte, ab dem Kalenderjahr 2002 jährlich nicht mehr als 7188 EURO betragen.
Befindet sich Ihr Kind nach Vollendung des 27. Lebensjahres noch in Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung oder in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten von höchstens vier Monaten, steht Ihnen nur noch dann Kindergeld über das 27. Lebensjahr hinaus zu, wenn Ihr Kind den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst abgeleistet hat. Der Anspruch auf Kindergeld verlängert sich um diesen Zeitraum.
Was muss ich tun, um Kindergeld zu bekommen?
Sie müssen das Kindergeld schriftlich beantragen. Ein mündlicher Antrag (z.B. durch Telefonanruf) ist nicht möglich. Der Antrag kann auch durch einen Bevollmächtigten unter Beifügung der schriftlichen Vollmacht gestellt werden (z.B. durch Angehörige der steuerberatenden Berufe). Einen Antrag kann außer dem Berechtigten auch stellen, wer ein berechtigtes Interesse an der Kindergeldzahlung hat, z.B. weil er einem Kind Unterhalt anstelle der Eltern gewährt.
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag die entsprechenden Nachweise (Geburtsurkunde, Schulbescheinigung) bei.
Sollten Sie im Ausland wohnen, erhalten Sie nähere Informationen zu evtl. Ansprüchen nach dem Bundeskindergeldgesetz vom Arbeitsamt - Familienkasse -.
Bitte beantragen Sie das Kindergeld bei der für Sie zuständigen Familienkasse. Das ist in erster Linie das Arbeitsamt - Familienkasse - , in dessen Bezirk Sie wohnen oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Haben Sie Ihren Wohnsitz im Ausland, sind Sie aber in Deutschland erwerbstätig, ist das Arbeitsamt - Familienkasse - zuständig, in dessen Bezirk sich der Sitz der Lohnstelle Ihres Beschäftigungsbetriebes befindet.
Für Angehörige des Öffentlichen Dienstes und Empfänger von Versorgungsbezügen ist zuständige Familienkasse die mit der Bezügefestsetzung befasste Stelle des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers bzw. Dienstherrn.