Minijob
--> sprich unter 400 EURO. Da haben leider alle Vorredner unrecht!
Bei unter 400 EURO zahlt der Arbeitgeber die Beiträge. Und zwar an die "Knappschaft" - die ist für Minijobs zuständig. Damit ist er dann Krankenversichert. Zuständig ist da weder das Harzt IV Amt noch andere, sondern nur der AG, der die Beiträge an die Knappschaft abführen muss.
Wenn er über 400 EURO verdient, dann kann er sich die Kasse aussuchen, an die der AG die Beiträge abführt ...