Hallo!
Meine Freundin hat im letzten Monat 2 Ladendiebstähle, jeweils am selben Tag, einmal 2 Paar Schuhe im Gesamtwert von 160 und Kleindung (4 Teile) im anderen Geschäft von einem Gesamtbetrag von 59 begangen, die Tat bereut sie inzwischen sehr! Jedoch nicht mehr rück gängig zu machen, leider! Sie wird so etwas nie wieder tun, hat sie mir versprochen! Hat gestern nun den Strafbefehl bekommen: 30 Tagessätze à 20 - gesamt 600 . Hat damals angegeben, das sie in der Ausbildung als Industriekauffrau tätig ist und nur wenig verdient. Zwischenteitlich hat sie von dem Geschäftsführer erfahren, dass sie betriebsbedingt schon zum 15.Juli 09 gekündigt würde, d.h. ab diesem Datum kein Einkommen mehr hätte (naja, außer sie würde eine neue Arbeitsstelle finden). Nun stellt sich meine Frage ob sie dies beim zuständigen Amtsgericht angeben sollte?? und ob es dann zu einer Gerichtsverhandlung kommen kann?? (wäre aber nur zum Nachteil, da dann zusätzliche Gerichtskosten auf sie zu kommen oder?
Vielen Dank für die Antworten!