:-) Hallo
Hallo Aygl,
wahrscheinlich ist Deine Anfrage schon auf anderem Wege beantwortet. Aber grundsätzlich ist die Abgabefrist für Privatleute die nicht steuerlich betreut werden der 31.05.2011. Die Frist ist keine Erlaubnis von Seiten des Finanzamtes - sondern die Pflicht derjenigen - die eine Steuererklärung abgeben müssen, diese bis zum 31.05.2011 beim Finanzamt abzugeben. Die Pflicht erlischt nicht am 01.06. - ab diesem Zeitpunkt kann das Fianzamt allerdings Zinsen erheben - umgangssprachlich kann man dies als "Strafgeld" ansehen, weil man eben zu spät abgegeben hat.