calla_12291342Wie der Name schon sagt
Übergabe oder Abnahme bedarf immer mindestens zweier Personen.
Aber,da ihr die Vorgehensweise so abgesprochen habt kannst Du im Nachhinein nicht mehr auf "unkorrekten Ablauf" plädieren.
Dumm gelaufen,Du kannste Einspruch erheben aber wie weit Du damit kommst weiß ich nicht.
Zumal,es wohl bei Dir eher darum geht,daß Du mit bemängelten Sachen nicht einverstanden bist,weil Du es nicht einsiehst und nicht weil sie nicht da sind.
Kann man vielleicht drüber reden,versuch doch mit dem Vermieter abzumachen,daß Du das Bemängelte beseitigst.
Und,eine Wohnung sauber zu verlassen,mit geputzen Fenstern,gehört einfach dazu-meine Meinung.