Da hast Du einen
dicken Denkfehler drin!
Deine Überlegung würde nur dann zutreffen, wenn der Mutterschutz erst noch beginnen würde.
Der Anfang des Mutterschutz ist aber ja bereits gelaufen, wennan ihn jetzt eine Woche vorverlegt, hat sie von der ersten Woche nichts mehr, die geht flöten (Sie kann ja nicht die Zeit zurück drehen und früher gehen ;-), zumal sie eh krank war).
Jetzt geht's also nur noch um die Zeit nach hinten raus!
Also:
Lässt man es so, geht der Mutterschutz bis 18.02., kommt das Kind vor dem 24.12. bleibts beim 18.02.!
Kommt's danach, wird's um die Tage verlängert.
Legt man alles ne Woche vor, geht der Mutterschutz bis 11.02., kommt's früher bleibts dabei, kommt's später, wird's verlängert.
Du darfst nicht mehr mit den 12 Wochen rechnen, da die Sache vorne ja gelaufen ist. Wenn sie formell schon früher in den Muschu ist, bringt das nichts mehr!
Also:
Wenn man es so lässt:
Geburt 15.12. = Muschu bis 18.02.
Geburt 17.12. = Muschu bis 18.02.
Geburt 20.12. = Muschu bis 18.02.
Geburt 24.12. = Muschu bis 18.02.
Geburt 28.12. = Muschu bis 22.02. usw...
Wenn man es ändert:
Geburt 15.12. = Muschu bis 11.02.
Geburt 17.12. = Muschu bis 11.02.
Geburt 20.12. = Muschu bis 14.02.
Geburt 24.12. = Muschu bis 18.02.
Geburt 28.12. = Muschu bis 22.02.
usw...
Sie kann nur Vorteile haben wenn sie es so lässt!