Das ist leider so
liebe jamielee
ich bin in der selben situation,
ich werde heiraten, nicht den vater meiner tochter,
und bekomme den uvg auch gestrichen,
begründung, der ämter ist, das der uvg nur alleinstehenden, alleinerziehenden zusteht.
in dem moment wo ihr heiratet,
muss dein mann für den lebensunterhalt (wie es immer so schön heiß) für dich und deine tochter aufkommen.
da kann ich dir leider auch nichts anderes sagen.
ich habe mir einen anwalt genommen und habe den vater meiner tochter nun auf unterhaltzahlungen verklagt.
er ist zahlungsunfähig, jetzt müssen seine eltern (in meinem fall, sind diese recht wohlhabend) einen sogenannte enkelunterhalt zahlen..
lass dich mal von einem anwalt beraten, der kann dir sicher sagen ob man in deiner situation mit dem kindsvater vielleicht auch etwas erreichen kann,
liebe grüße
mamimaldrei