Hallo Eupel,
ich würde sagen, dass die Ruhepausen nichts damit zu tun haben, ob Du Schicht arbeitest, oder nicht.
Laut Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit sowohl der Arbeitnehmer, als auch der Nacht- und Schichtarbeitnehmer, acht Stunden täglich nicht überschreiten, kann jedoch in Ausnahmefällen auf bis zu 10 Stunden verlängert werden.
In 4 ArbZG heißt es:
"Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden."
Es kommt nun darauf an, wie viele Stunden Du arbeitest, um feststellen zu können, wieviel Pause Dir zusteht.
Ich gehe davon aus, dass Du schon volljährig bist, weil ansonsten gelten wieder andere Regeln.
Liebe Grüße
Miss Sixty