Hallo, vielleicht kann mir jemand kundige Auskunft zur Überprüfung eine RA-Rechnung geben?
Im August letzten Jahres bekam ich eine Rechnung meines RA, die als Rechnungsentwurf tituliert war. Die Forderung betrug 2.400 Euro netto plus MSSt, also 2.700 brutto.Am Telefon fragte besagter RA, ob ich nicht jemanden kennen würde, der eine Firma hätte und an den er die Rechnung stellen könnte, er wollte mir die MWSt. ersparen. Ich kannte niemanden,sagte aber, dass ich keine Rechnung benötige. In einem persönlichen Gespräch einigten wir uns auf die Zahlung von 2.400 Euro ohne Rechnung.Brav zahlte ich 1.000 Euro, ohne einen Nachweis zu haben, immer bar (bitte erspart mir ggf. bissige Kommentare!)Im März flog der RA aus seiner Kanzlei (man distanzierte sich ausdrücklich von ihm), aber laufende Mandate nahm er mit. Im April rief er an,er hatte sich inzwischen allein niedergelassen, ich teilte ihm mit, dass mir die Zahlungsweise inzwischen mehr als suspekt sei und forderte ihn auf, die Restsumme von 1.400 Euro plus MWSt als Rechnung zu stellen, damit mir die ominösen Geldübergaben erspart blieben. Jetzt kam die Rechnung: 1.800 plus Steuer, also insgesamt 2.088 Euro. Wenn ich die bereits gezahlten 1.000 dazu nehme, komme ich auf über 3.000 Euro, also fast 400 mehr als die ursprüngliche Forderung!
Wenn irgendjemand dem noch folgen konnte, wäre ich froh über jeden Rat.
Hinzufügen möchte ich, dass es sich um eine Pauschalrechnung, also ohne benennbaren Streitwert oder Verhandlungen vor Gericht handelte.
Vielen Dank & liebe Grüße, finki.