jona_12512204Recht auf Badewanne wohl nicht.
Aber - der Mietvertrag wurde ja mit der jetztigen Ausstattung "Badewanne" geschlossen. Und normalerweise ist diese Kriterium mitbestimmtend für die Höhe der Miete.
Wie bspw. auch Balkon/Terrasse, oder Aufzug, oder Fenster im Bad u.ä.
Ich würde also argumentieren, dass sich - mit Wegfall der Badewanne - auch der Mietzins ändern müsste - und zwar nach unten.
Oder aber - falls die Sanierung mit einer Mieterhöhung einhergehen soll - die Miete sich nicht erhöht, sondern gleichbleibt.
Ein Anwalt für Mietrecht dürfte hier genauere Auskunft geben können.