Ich möchte die schwangeren Mütter(unverheiratete Mütter mit keiner oder schlechter Beziehung zum Kindsvater) nur darauf aufmerksam machen, dass sie, sobald das Kind ihren Bauch verlassen hat, mehr oder weniger rechtlos werden. Über das jetzt grundsätzlich auch den Vätern gewährte gemeinsame Sorgerecht (auch im Falle einer Schwangerschaft mit Abtreibungsforderungen des Vaters und keiner Beziehung)sind Väter in der folgenden Position: Mit dem im Sorgerecht enthaltenen Aufenthaltsbestimmungsrecht können sie die Mutter wirksam hindern, umzuziehen. Für die Mutter gilt dann das Grundrecht der Freizügigkeit nicht mehr. Es gilt dann auch das Grundrecht auf freie Wahl der Arbeitsstätte nicht mehr, da die Mutter gegen den Willen des Vaters nicht umziehen darf. Sie kann auch keine neue Beziehung und Ehe an einem anderen Ort führen. Es ist deshalb allen Müttern zu raten, sich noch in der Schwangerschaft Gedanken zu machen, wo sie wohnen wollen. Und während der Schwangerschaft umzuziehen. Gerade auch bei problematischen Verhältnissen, wenn z.B. der Kindsvater gewalttätig wurde oder eine Persönlichkeitsstörung hat, stalked oder aber sich zum Ganztagsvater und hauptberuflichen Prozessierer hochstilisieren will, kann ein größerer Abstand der Mutter zum Vater den Stress der Mutter sehr minimieren. Wohnt die Mutter erstmal weit weg, und will dann an einen anderen Ort ziehen, wird der Kindsvater nichts mehr ausrichten können. Problematisch ist immer nur, wenn die Mutter sich vom Kindsvater entfernt...... also: vorher nachdenken und handeln, nachher ist es zu spät. Der Stress, in dem sich eine Schwangere wegen Umzug wähnt, ist nur ein Pups im Verhältnis zum Stress, den die jetzt schwangere Frau später hat.....Man kann sich noch einmal rechtlich informieren beim Verein alleinerziehender Mütter und Väter e.V oder bei der Mütterlobby e.V.