Hallo!
Also müssen mußt Du gar nichts - natürlich kannst Du warten bis Du von der SS berichtest, sogar solange Du möchtest, da gibt es keine Frist!
Das Mutterschutzgesetz besagt, dass Du nicht sonntags arbeiten und auch nicht nach 20.00 Uhr arbeiten mußt. Aber wie überall gilt auch hier: wo kein Kläger da kein Richter - aber Du MUSST es eben nicht wenn Du nicht möchtest... Ausserdem sind nach diesem Gesetz nur noch Schichten bis 9 Stunden vorgesehen.
Ichwüßte nun nicht, warum Du nicht mehr alleine arbeiten könntest. Entweder ist eine Arbeit alleine möglich und zumutbar oder zu gefährlich und man muß zu zweit arbeiten.
Wenn Du schwangerschaftsbedingt nicht mehr nachts arbeiten kannst, kann Dir Dein Arzt oder Chef ein "Teil-Beschäftigungsverbot" aussprechen. So bekommst Du die Nachtzulage weiterhin wie bisher und der Arbeitgeber bekommt diese zusätzlichen Kosten komplett über die Krankenkasse erstattet.
Wenn Du gar nicht mehr arbeiten kannst, gibts ein uneingeschränktes Beschäftigungsverbot, genauer heißt es in diesem Fall "individuelles Beschäftigungsverbot"!
Da läuft es beenso, Arbeitgeber zahlt Dich wie gewohnt weiter und bekommt alles umgehend erstattet. Also ein tolle Sache für alle Beteiligten!
Während des Mutterschutzes, also 8 Wochen nach der Geburt bekommst Du noch volles Gehalt in Form von Mutterschaftsgeld.
Dann gibts Elterngeld, das sind 67% des Durschnittsgehalts (netto) der letzten 12 Monate vor Geburt!
Die Steuerklasse ändert sich nicht! Man bekommt nur einen Kinderfreibetrag. Damals wurde das auf der Karte eingetragen, heute denke ich macht man das
beim Finanzamt, indem man durch Vorlage der Geburtsurkunde einen neuen Lohnsteuernachweis ausstellen läßt!
Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen!
Ganz liebe Grüße!